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+49 43 22 – 88 80 90 Kontakt

Wir sind eine Selbstzahlerpraxis!

Unsere Medizin bedeutet für Sie:

  • Zeit für Ihr Anliegen,
  • gründliche Untersuchung,
  • ausführliche Beratung,
  • individuelle Behandlung und
  • ganzheitliche Begleitung mit Herz.

Privat versichert? Gesetzlich versichert?

Als Selbstzahlerpraxis rechnen wir direkt mit Ihnen als Patient/in ab.

Sie dürfen als privat oder gesetzlich Versicherte(r) gerne zu uns kommen. Wir schließen niemanden aus. Wir rechnen nicht mit den privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungen ab. Sie müssen unsere Leistungen also selbst bezahlen.

Privat versicherte Patientinnen bekommen Ihre Kosten für Untersuchungen und Behandlungen eventuell von Ihren Versicherungen und der Beihilfe erstattet, die Kostenerstattung ist allerdings nicht gewährleistet!

GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte

Alle Liquidationen werden von uns nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gestellt.

Die bisher gültige GOÄ stammt im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 und wurde 1996 lediglich teilnovelliert. Sie ist somit völlig veraltet und bildet weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die aktuelle Kosten- und Preisentwicklung ab.

Analoge Abrechnung

Eine Vielzahl unserer modernen medizinischen Leistungen, Therapien und diagnostischen Verfahren ist in der derzeit gültigen GOÄ nicht abgebildet. Diese Leistungen werden gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ analog berechnet (entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses). z. B.  Ziffer 30A, 658A, 870A
Bei der Verwendung von Analogziffern halten wir uns an die Vorgaben der GOÄ und der Hufeland-Gesellschaft für komplementärmedizinische Verfahren (Hufeland-Verzeichnis).

Mit welchen Kosten können Sie rechnen?
Warum gibt es keine genauen Angaben?

Jede Behandlung / Therapie ist individuell. Genauer Auskünfte können wir daher nicht erteilen. Laut der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GÖÄ) dürfen wir keine Pauschalpreise vereinbaren, sondern müssen jede Leistung, die erbracht wurde, einzeln in Rechnung stellen.
Vor dem Ersttermin schließen Sie mit uns einen Behandlungs- und Honorarvereinbarungsvertrag ab.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin – wir freuen uns auf Sie!

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